Der qualifizierter Brandschutzplaner.
Mit Inkrafttreten der Änderung der Sächsischen Bauordnung, vom 01. April 2017, dürfen Brandschutznachweise in der Gebäudeklasse 4, außer Sonderbauten, Mittel und Großgaragen, durch qualifizierte Brandschutzplaner, in Eigenverantwortung, geplant und überwacht werden.
Unser Architekt Stefan Müller ist dafür vorlageberechtigt bei den Bauaufsichtsbehörden und hat seine Qualifikation durch ein zweistufiges Prüfungsverfahren, welches durch den gemeinsamen Prüfungsausschuss der Architektenkammer Sachsen und Ingenieurkammer Sachsen durchgeführt wird, nachgewiesen.
Vor dieser Gesetzesänderung mussten Brandschutznachweise in der Gebäudeklasse 4 bauaufsichtlich durch einen zugelassenen Prüfingenieur geprüft sein.
Durch die Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner der Architektenkammer Sachsen, Nr. QB 0058, sind wir befähigt den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Gebäude der Gebäudeklasse 4, außer Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen, in Eigenverantwortung zu planen und baulich zu überwachen.
Darüber hinaus können Sie gern unsere Leistungen für den vorbeugenden Brandschutz Ihres Gebäudes, in den Gebäudeklassen 1-3, in Anspruch nehmen.
Gern erstellen wir Ihnen auch den Brandschutznachweis für Ihr Gebäude der Gebäudeklasse 5 oder Ihr Gebäude, welches nach Sächsischer Bauordnung als Sonderbau, Mittel- oder Großgarage, eingeordnet wird. Dieser wird dann von einem zugelassenen Prüfingenieur bauaufsichtlich geprüft.
Die bauliche Überwachung erfolgt danach durch uns, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Prüfingenieur.
Gern unterbreiten wir Ihnen für die Planung und Überwachung des vorbeugenden Brandschutzes in Ihrem Gebäude ein Angebot.
Wir sind vorlageberechtigt und Mitglied in der Liste der qualifizierten Brandschutzplaner der Architektenkammer Sachsen, Nr. QB0058.
Telefon: 03585-404265 Jetzt Onlineanfrage stellen