Der Energieausweis im Überblick

Beispiel - Bedarfsbasierter Energieausweis für Wohngebäude

 

 

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Energieausweis - Seite 1 

Die erste Seite des Energieausweises, das Deckblatt, umfasst folgende Daten:


 Allgemeine Daten zu Ihrem Gebäude

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Hinweise zur Verwendung des Energieausweises

Angaben zum Aussteller

Sie wird vom Aussteller unterschrieben und gestempelt.


 

 

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Energieausweis - Seite 2 

 

Die zweite Seite des Energieausweises, der berechnete Energiebedarf des Gebäudes, umfasst folgende Daten:


 Skala - Endenergiebedarf / Primärenergiebedarf des Gebäudes 

Explizite Ausweisung des Endenergiebedarfes des Gebäudes

Angaben zum EEWärmeG

Angaben zu den getroffenen Ersatzmaßnahmen zum EEWärmeG

Vergleichswerte zum ermittelten Endenergiebedarf

Erläuterungen zum Berechnungsverfahren

 Sie wird nur beim bedarfsbasierten Energieausweis ausgefüllt.


 

 

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Energieausweis - Seite 2

 

Die dritte Seite des Energieausweises, der erfasste Energieverbrauch des Gebäudes, umfasst folgende Angaben:


 Ausweisung des Energieverbrauchskennwertes Ihres Gebäudes

Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser

Vergleichswerte Endenergiebedarf

Erläuterungen zum Verfahren

 Sie wird nur beim verbrauchsbasierten Energieausweis ausgefüllt.


 

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Energieausweis - Seite 4 

 

Die vierte Seite des Energieausweises, die Modernisierungsempfehlungen, umfasst folgenden Inhalt:


Empfehlungen zur kostengünstigen energetischenModerniesierung Ihres Gebäudes

Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis


 

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Energieausweis - Seite 5 

Auf der fünften Seite, den Erläuterungen, werden alle verwendeten Angaben und Begriffe des Energieausweis erklärt.
Im Detail werden folgende Begriffe erläutert:


 Energiebedarf

Primärenergiebedarf

Endenergiebedarf

Energetischen Qualität der Gebäudehülle

Energieverbrauchskennwert

Information zu gemischt genutzte Gebäude


 

 

 

Die Aushangseite zum Energieausweis


Zum Energieausweis kann eine Aushangseite ausgestellt werden. Sie ist für Besitzer von Wohngebäuden freiwillig. Für Eigentümer von Nichtwohngebäuden ist sie, nach Paragraph 16 Absatz 4 der Energieeinsparverordnung, EnEV, für Gebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstigen Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, auszustellen und an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Alternativ kann an dieser Stelle aber auch der vollständige Energieausweis, anstatt der Aushangseite, ausgehängt werden. Die Aushangseite umfasst im Einzelnen folgende Angaben, Energieverbrauchskennwert oder Energiebedarfskennwert des Gebäudes, Allgemeine Angaben Ihres Gebäudes. Vergleichswerte Endenergiebedarf und Angaben zum Aussteller. Sie wird vom Aussteller ebenfalls unterschrieben und gestempelt.

 

Bei uns können Sie den Energieausweis für Ihr Gebäude bestellen.

Rufen Sie uns dazu einfach an, wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot.

 

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